Berufsbegleitende Ausbildung: Musiktherapie

Es ist möglich, die Ausbildung zum Musiktherapeuten berufsbegleitend im Rahmen eines Masterstudienganges zu absolvieren. Die Studienzeit beträgt sechs Semester. Alle Seminare und Kurse finden überwiegend an den Wochenenden statt. Es müssen jedoch einige Seminare besucht werden, welche sich über den Zeitrahmen einer Woche erstrecken. Praktika können nach Bedarf terminiert werden. Grundvoraussetzungen für einen berufsbegleitenden Masterstudiengang sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Sozial-, Human- beziehungsweise Geisteswissenschaften oder ein künstlerischer Hochschulabschluss sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Zudem wird eine Teilnahme an 20 Stunden musiktherapeutischer Selbsterfahrung vorausgesetzt. Der Studiengang erfordert eine Zulassung. Zudem muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Diese ist auf den Schwerpunkt des Studiums ausgelegt und umfasst beispielsweise das Spiel eines Instrumentes, den Gesang oder Fertigkeiten im Tanz.

Im Rahmen des Studiums werden psychotherapeutische Kompetenzen vermittelt. Ebenso umfasst es eine methodische sowie eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung. Zahlreiche Kompetenzen für pädagogische, sonderpädagogische, klinische, präventive und rehabilitative Praxisfelder können erlangt werden. Die Ausbildung wird von erfahrenen Lehrkräften begleitet. Diese geben Seminare, arbeiten projektorientiert und legen den Grundstock zur Teilhabe an musiktherapeutischen Selbsterfahrungen. Ebenso stehen sie den Auszubildenden beziehungsweise Studierenden mit Supervision zur Verfügung. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ist das Arbeiten in stationären Einrichtungen, an Schulen, in Beratungsstellen oder frei praktizierend möglich. Ferner werden Musiktherapeuten an zahlreichen Institutionen der ambulanten Versorgung beschäftigt. Unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt der Abschluss auch zur Ausübung heilpraktischer Tätigkeiten im psychotherapeutischen Bereich. Ebenso ist es möglich, zu unterrichten oder in der Forschung tätig zu sein.

Im Rahmen eines Studiums mit anschließender, einjähriger berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung können auch einzelne Elemente der Musiktherapie erlernt werden. So ist es beispielsweise möglich, sich auf das Tanzen zu spezialisieren. Im Anschluss an ein Studium besteht zudem die Möglichkeit, zu promovieren. Dies setzt einen Hochschulabschluss mit der Note „gut“ voraus. Jemand, der einen Studiengang im Bereich Tanztherapie oder Tanzpsychologie ablegt, erhält den Abschluss des Master of Arts. Tänzerische Grundkenntnisse sind Voraussetzung für diese Form der Aus- beziehungsweise Weiterbildung.